Projektbeschreibung
Das Forschungsvorhaben vergleicht die theoretische Behandlung zwischenmenschlichen
Sprachgebrauchs in der naturrechtlichen Lehrtradition und in pragmatischen
Kommunikationstheorien. Ausgangspunkt und Hauptarbeitsbereich liegen
in der Beobachtung, daß es bereits im Naturrecht seit dem
17. Jahrhundert den Versuch gab, Sprache in sozialen Verwendungszusammenhängen
als Möglichkeit der Konflikthegung und der Verständigung
über Geltungsprobleme zu beschreiben. Diese Tatsache, die auch
in den Dramen des Barock ihren Niederschlag findet, steht in einem
Spannungsverhältnis zum Anspruch moderner Kommunikationstheorien,
diese Sprachwirkungsbeziehung erstmals entdeckt und theoretisiert
zu haben. Die Fragestellung lautet daher: Handelt es sich beim modernen
Kommunikationsbegriff um die Wiederkehr einer Konstruktion frühmodernen
Rechtsdenkens in neu aufgeladenem Design (Recycling)? Da die Möglichkeit
sprachlicher Interpersonalität in beiden Theorien maßgeblich
am Beispiel des Versprechens erörtert wird, konzentriert sich
das Projekt auf diese Gemeinsamkeit: Was eigentlich ist ein Versprechen?
Wie funktioniert es? Muß man Versprechen halten? Was sagt
es allgemein über die soziale Funktion der Sprache aus? Die
Untersuchung des reichhaltigen naturrechtstheoretischen Schrifttums
(von Grotius über Pufendorf bis Thomasius) mitsamt seiner Auswirkung
auf die Dramenliteratur des 17. und 18. Jahrhunderts sowie der einschlägigen
Texte der pragmatischen Kommunikationstheorien (Austin, Searle,
Habermas, Apel) soll einen Beitrag zur diskurshistorischen Situierung
des Kommuni-kationsbegriffes leisten.
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Anschrift:
DFG-Projekt
Naturrecht und Kommunikation
Ruhr-Universität-Bochum
Germanistisches Institut
Universitätsstr. 150
44780 Bochum
Raum GB 3 (Nord) /133
Tel. 0234 32-2
Fax 0234 32-14254
@projektmail
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