In einem Gespräch beim Kanzler der RUB wurde der Technische Direktor des Rechenzentrums auf die Einhaltung des folgenden Gerichtsbeschlusses verpflichtet. Es wird festgestellt, dass die Bereitstellung von Sprechstundenübersichten der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter der Ruhr-Universität Bochum und die Gestattung der Bereitstellung anderer personenbezogener Daten der vom Antragsteller (der Personalrat der wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten an der RUB) vertretenen Beschäftigten auf sog. persönlichen WWW-Seiten im Hochschul- und WWW-Netz der Mitbestimmung des Antragstellers gemäß §72 Abs. 3 Nr. 1 LPVG NRW unterliegt. Aktenzeichen 1 A 2759/ 98.PVL (3c K 5273/ 96.PVL Gelsenkirchen) Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW vom 20-01-2000 Alle Wissenschaftlichen RZ-Mitarbeiter+-innen wurden darauf hingewiesen, dass auch sie zur Einhaltung dieses Beschlusses verpflichtet sind. Das heißt, dass die Ihnen seinerzeit erteilte Gestattung der Bereitstellung personenbezogener Daten auf sog. persönlichen WWW-Seiten im Hochschul- und WWW-Netz zu unterbleiben hat. Das gilt sowohl für die zentralen Server www.ruhr-uni-bochum.de und homepage.ruhr-uni-bochum.de als auch für alle anderen Server. ▼▼▼▼▼▼▼▼▼▼▼▼▼▼▼▼▼